Dipl.-Psych. Martina Barbara Heinze

Rahmenbedingungen

Sie können direkt mit mir Kontakt aufnehmen, um in einem Erstgespräch einen Therapie– oder Beratungsbedarf zu klären. Hierfür benötigen Sie keine ärztliche Überweisung, Ihre Versichertenkarte oder ein Versicherungsnachweis genügen. Sollte sich im Erstgespräch ein Therapiebedarf herauskristallisieren, dienen die ersten probatorischen Sitzungen der Herstellung einer therapeutischen Beziehung, der Analyse der zu behandelnden Probleme, der Formulierung von Therapiezielen und der Festlegung des zur Erreichung dieser Ziele notwendigen Vorgehens. Darüber hinaus dienen diese Sitzungen dazu, die gegebenenfalls für die Erstellung einen Therapieantrages notwendigen Informationen zu erheben. Bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Erkrankung werden die Kosten in der Regel von der zuständigen Krankenversicherung übernommen bzw. erstattet. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter den Punkten Privatversicherte oder gesetzlich Versicherte.

Sollte sich herausstellen, dass lediglich ein Beratungsbedarf besteht, so werden hierfür in der Regel die Kosten nicht von der Krankenversicherung übernommen und müssen selbst getragen werden. Näheres hierzu finden Sie unter dem Punkt Selbstzahler.