Dipl.-Psych. Martina Barbara Heinze

Gesetzlich Versicherte

Seit Februar 2017 verfüge ich über eine Kassenzulassung für Verhaltenstherapie bei Erwachsenen, d.h. dass beim Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Erkrankung die Kosten der Behandlung von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen werden.

Seit dem 01.04.2017 gibt es ein neues Sprechstundenangebot, das den Zugang zum Erstkontakt erleichtert und Wartezeiten auf einen Therapieplatz überbrücken helfen kann.

Das Vorhalten von Sprechstundenterminen ist bereits jetzt für Psychotherapeuten verpflichtend; ab 2018 wird die Inanspruchnahme von Sprechstundenzeiten verpflichtend für den Patienten, um im Anschluss Zugang zu probatorischen Sitzungen und Therapie zu erhalten (außer es hat zuvor eine stationäre Behandlung stattgefunden).

Nähere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV.de unter dem Stichwort „Strukturreform Psychotherapie“.